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Klage um Sperma abgewiesen

27.05.2011

Das Geheimnis um das sündhaft teure, aber verschwundene Tiefkühl-Sperma des Zuchthengstes Carthago bleibt ungelüftet. Das Landgericht Detmold wies am Montag die Klage eines oberfränkischen Züchters gegen einen lippischen Tierarzt ab. Der Vorgang ist nach Ansicht des Richters verjährt.

Der Züchter hatte die Herausgabe des Spermas oder aber 60.000 Euro Schadenersatz gefordert. Der Züchter aus Ebermannstadt hatte das Tiefkühlsperma von Carthago gekauft und 1997 den Tierarzt beauftragt. Zwei Stuten wurden noch 1997 besamt, davon eine erfolgreich.

Heute behauptet der Züchter, es seien noch 20 Röhrchen mit dem teuren Saft übrig gewesen. Der Tierarzt hingegen erklärte, bei der Besamung seien sämtliche Röhrchen verbraucht worden. Außerdem sei eines nicht 3000 Euro wert.

Am Montag hatte das Gericht abschließend die Frau des Züchters als Zeugin gehört. Dabei ging es um die grundsätzliche Frage, ob die Verjährungsfrist durch ein Telefonat von 1999 unterbrochen worden sei. Aber auch hier stand am Ende Aussage gegen Aussage. Die Urteilsbegründung wird in den nächsten drei Wochen erwartet. Danach könnte der Züchter Berufung beim Oberlandesgericht Hamm einlegen.

Quelle: dpa