18.04.2013
15.4. kam der Bescheid der Staatsanwaltschaft Frankfurt: Beide Anklagepunkte im Fall Totilas wurden fallen gelassen.
„Für die Staatsanwaltschaft war weder beim Thema Pferdehaltung noch beim Thema Training auch nur der Anschein eines Anzeichens von Quälerei zu erkennen“, erklärt Klaus-Martin Rath.
Die Anklage hatte sich gegen die Besitzer von Totilas, Ann Kathrin Linsenhoff und Paul Schockemöhle, gegen den Trainer Klaus-Martin Rath und den Reiter Matthias Rath gerichtet.
Im Oktober hatte die Tierschutzorganisation PETA Anklage wegen Tierquälerei erhoben. Schon im Dezember 2012 war eine sechsköpfige Gutachterkommission auf dem Schafhof und hatte sich die Haltung und das Training von Totilas angesehen. Mit in der Kommission war die hessische Tierschutzbeauftragte Dr. Madeleine Martin. „Die Tierschutzbeauftragte hat schnell gemerkt, dass weder Bilder, noch Videos, noch sonstige Beweismittel hier vom Schafhof kamen“, erklärt Rath. Sie habe sofort bemerkt, wie ausgeglichen und entspannt Totilas sei. „Das Thema der Haltung war schnell vom Tisch. Und bei der Kritik am Training geht es ja mehr um einen Glaubenskrieg.“ Diese Diskussion werde nicht sachlich geführt, so Rath weiter. „Aber dass wir jetzt auch von Seiten des Gesetzes die Aussage haben, dass das absolut kein Fall von Tierquälerei ist, kann wichtig für den gesamten Reitsport sein.“
Sie seien sich von Anfang an sicher gewesen, dass alles nur ‚heiße Luft’ sei, erklärt Rath. „Aber es ist trotzdem ein gutes Gefühl, es jetzt schriftlich vom Gesetzgeber in den Händen zu halten.“
Quelle: www.dressursport-deutschland.de